Hinweisgeberschutz

Die Erfüllung stetig wachsender Anforderungen sowie die Einhaltung gültiger Gesetze sowohl durch unser Unternehmen als auch durch unsere Mitarbeiter haben für uns höchste Priorität. Unter Berücksichtigung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), haben wir ein Hinweismanagementsystem in Form einer geeigneten Meldestelle geschaffen.

Ziel des Hinweisgebersystems ist es, Hinweisgebern einen sicheren Rahmen für eine Meldung sowie Schutz vor negativen Konsequenzen durch die Meldung zu gewähren.

Das Hinweisgebersystem bietet ein geregeltes Verfahren für den Umgang mit Hinweisen auf mögliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie sonstige Rechtsverstöße im Anwendungsbereich des HinSchG. Das System dient dazu, dem Verdacht von Rechtsverstößen in angemessener Weise nachzugehen und dabei einen umfassenden Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten. Zudem haben wir durch das Hinweisgebersystem die Möglichkeit, Fehlverhalten vorzubeugen, zu erkennen und darauf zu reagieren.


Durch seriöse Hinweise unterstützen Sie uns dabei, auf angebliche und tatsächliche Verstöße gegen geltendes Recht aufmerksam zu werden, entsprechend entgegenwirken zu können und evtl. entstehenden Schaden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner abwenden zu können.

Eine Meldung kann telefonisch oder per E-Mail über die nachfolgenden Kontaktdaten abgegeben werden. Diese gelten als „interner Meldekanal“ und werden von einer unabhängigen Stelle verarbeitet. So kann gewährleistet werden, dass die erhaltenen Hinweise, insbesondere die Identität des Hinweisgebers und sonstiger in einer Meldung genannter Personen, streng vertraulich und unter Wahrung datenschutzrechtlicher Belange behandelt werden.

Sie können eine Meldung auch ohne die Angabe personenbezogener Daten durchführen, z.B. über die Unterdrückung Ihrer Rufnummer oder durch Nutzung einer nicht zuordenbaren E-Mail-Adresse. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihre Daten zur weiteren direkten Kontaktaufnahme, bspw. bei Rückfragen oder Statusmeldungen zum erfolgten Umgang mit dem eingegangenen Hinweis (nach spätestens 3 Monaten ab Hinweiseingang) notwendig sind.

Eine Meldung können Sie abgeben über:
Telefon: 09776/604-46
E-Mail: hinweise@knahl.de